§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen
„Freunde der Motorensammlung DEUTZ e.V.“
und hat seinen Sitz in Köln. Er ist rechtsfähig durch Eintragung im Vereinsregister.

§ 2
Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Allgemeinbildung. Dieser Zweck wird verwirklicht in der Förderung und Unterstützung der im Eigentum der DEUTZ AG stehenden Motorensammlung in Köln-Porz (im Folgenden „DEUTZ-Motorensammlung“) mit den Aufgaben der Erforschung und Darstellung der Geschichte der Entwicklung des Vier-Takt-Motors in Köln insbesondere durch Finanzierung von Publikationen und Katalogen, von Forschungsarbeiten sowie durch Verbesserung der Präsentation der Exponate der DEUTZ-Motorensammlung und durch den Erwerb von sodann im Eigentum des Verins stehenden Objekten, die zusammen mit der DEUTZ-Motorensammlung ausgestellt werden. Des Weiteren ist die Restaurierung von Exponaten der DEUTZ-Motorensammlung sowie von vom Verein zu Eigentum erworbenen Objekten Zweck des Vereins. Teile der DEUTZ-Motorensammlung sind als nationales Kulturgut unter Schutz gestellt. Die DEUTZ-Motorensammlung dokumentiert die historisch bedeutenden Erfindung des Vier-Takt-Motors durch Nicolaus August Otto in Köln und die weitere Entwicklung des Verbrennungsmotors.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten (in ihrer Eigenschaft als Mitglieder) keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Klarstellend ist geregelt, dass Vergütungen für vom Verein beauftragte natürliche und juristische Personen, die im Rahmen der Zwecke des Vereins Leistungen für den Verein erbringen, nicht von dem vorgenannten Verbot umfasst sind.
Der Verein kennt persönliche und korporate Mitgliedschaft. Sie entsteht durch eine auf Einladung des Vorstands abgegebene und durch diesen bestätigte Beitrittserklärung. Die Mitglieder haben jährliche Beiträge zu leisten nach näherer Maßgabe des...

 

[Satzung als PDF]